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AGB

Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln die gesamten Rechtsbe-ziehungen der Vertragsschließenden über den Verkauf und unsere Leistungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. 
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse, selbst wenn sie nicht noch einmal besonders vereinbart werden. Anders lautende Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Vereinbarungen sind nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Diese Bedingungen gelten auch ausdrücklich als vereinbart, wenn sie denselben nicht innerhalb drei Tagen nach Eingang widersprechen und/oder wenn Sie unsere Lieferungen und Leistungen annehmen.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Preise

Unsere in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich vereinbart, dürfen aber im Falle einer verzögerten Auslieferung, die durch den Käufer verursacht wurden, auf jenen Wert erhöht werden, der dem Preis zum Auslieferungsdatum entspricht. Zusätzlich zu den Preisen ist die jeweils geltende Umsatzsteuer zu bezahlen, eventuell auch Kilometergeld, Wegpauschale oder Versandspesen. 

Lieferung

Unsere in den Auftragsbestätigungen von uns zugesagten Liefertermine sind verbindlich, setzen jedoch voraus, dass zu diesem Zeitpunkt die von uns zu liefernde Ware in unserem Hause zur Verfügung steht. Die in den Preislisten angegebenen Preise sind jedoch für uns vor Auftragsbestätigung nicht verbindlich. 
Bei Mindermengen ist mit einem entsprechenden Zuschlag zu rechnen. Die Gefahr an der Ware geht jeweils mit Ablieferung ab unserem Hause auf den Besteller über. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dieser ist daher auch für alle erforderlichen Rügen zuständig und wir bitten dies bei Annahme der Ware zu beachten. 
Über ausdrücklichen schriftlichen detaillierten Auftrag werden wir die zum Transport gegebene Ware dem Auftrag entsprechend auf Kosten des Käufers versichern. 
Es wird darauf hingewiesen, dass Erzeugnisse nach Art der gelieferten Produkte im Falle einer Ausfuhr aus Österreich vielfach bewilligungsspflichtig sind (Anlage zum AHG 1984).  Die rechtzeitige  Beschaffung der nötigen Ausfuhrbewilligungen unterliegt der ausschließlichen Verantwortung des Exporteurs. 

Beanstandungen

Prüfen Sie bitte nach Erhalt der Ware dieselbe unverzüglich. Mängel müssen uns innerhalb von acht Tagen nach dem Liefertermin bei uns im Hause einlangend bekannt gegeben werden und zwar detailliert und schriftlich. Andere Mitteilungen sind unwirksam. Nach Ablauf dieser Frist ist jeder Einwand gegen unsere Forderung und jede Haftung oder Gewährleistung unsererseits ausgeschlossen. Wird uns eine Mängelrüge mitgeteilt, muss die Ware für unsere Prüfung zur Verfügung gehalten werden. Auch dies ist eine Voraussetzung für einen Anspruch uns gegenüber. 
Über unser Verlangen werden Sie uns die beanstandete Ware zur Prüfung zurücksenden. Die Transportkosten tragen wir, wenn die Beanstandung berechtigt  war. In diesem Falle leisten wir auch kostenlosen Ersatz durch Nachlieferung gleicher oder gleichwertiger Ware. Weitergeleitete Ansprüche unseres Bestellers, aus welchem Titel immer sind ausgeschlossen. Die ersetzte Ware wird unser Eigentum. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art immer sind ausgeschlossen, auch solche wegen verspäteter Lieferung.
Für die Verwendbarkeit der Ware, für die Zwecke des Bestellers haften wir in keinem Falle. Eine Mängelrüge schiebt die Fälligkeit des Kaufpreises für jeden Teil der Ware, der ordnungsgemäß ist, nicht hinaus. Sie werden uns daher entsprechende Teilzahlungen zu leisten haben. 

Gewährleistung für Computerkassen, Personal-Computer und Software

Zusätzlich gelten hierfür folgende Bestimmungen: Sämtliche Ansprüche des Käufers gegen uns erlöschen jedenfalls, wenn durch andere als von uns beauftragte Personen an den Geräten Reparaturen, Reinigungen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vorgenommen werden. Gleiches gilt für Schäden, die auf den unsachgemäßen Anschluss oder Gebrauch der gelieferten Geräte zurückzuführen sind. 
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen, oder dass alle Programmfehler im Rahmen der Gewährleistung beseitigt werden können. 
Wir haften keinesfalls für entgangenen Gewinn, erwartete, aber nicht eingetretene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den 
Kunden, unmittelbare Schäden oder Folgeschäden, sowie Schäden an aufgezeichneten Daten.

Produkthaftung

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird ausgeschlossen, ausgenommen unser Kunde ist selbst Verbraucher. Hierdurch wird auch ein Rückgriff an unser Haus ausgeschlossen. In jedem Falle – auch wenn ein solcher Rückgriff nicht möglich ist, insbesondere aber, wenn ein solcher in Anspruch genommen werden soll – ist ein Rückgriff ausgeschlossen, wenn uns nicht von dem haftungsbegründenden Sachverhalt sofort Kenntnis gegeben wird, so dass das Ereignis von uns noch festgestellt und die allfällig haftungsbegründenden Umstände geprüft werden können.

Storno

Das Storno einer Bestellung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten wir einem Storno Ihrer Bestellung, aus welchem Grund immer, zustimmen oder im Falle der Geltendmachung eines Eigentumsvorbehaltes die Ware zurücknehmen, so bleibt dennoch ein Anspruch von 30 % des Fakturenwarenwertes als Ersatzanspruch gegen Sie aufrecht und ist, soweit er nicht schon fällig war, sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbedingungen getilgt hat. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entsprechenden neuen Erzeugnisse. Der Käufer darf über die in unserem Eigentum stehende Ware nur verfügen, solange er bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachzukommen. Verpflichtungen und Sicherungsübereignungen sind nur mit unserer Zustimmung  erlaubt.
Bei Inbetriebnahme des Systems wird eine temporäre Software-Lizenz eingespielt. Wir sind berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges ohne vorangegangene schriftliche Verständigung die vom Kunden genutzte Leistungen und Einrichtungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Rechnungen auszusetzen und Lizenzen zu sperren. Etwaige Ansprüche des Kunden uns gegenüber sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

Nutzungs- und Verwertungsrechte

Die von uns verkaufte Software unterliegt den Nutzungs- und Verwertungsrechten des Softwareherstellers. Dieser bleibt Eigentümer und Inhaber aller Rechte, einschließlich der Dokumentation, Marken-, Urheber- und Verwertungsrechte. Wir geben den Käufern der Software die mit dem Softwarehersteller vereinbarten Nutzungsrechte weiter, welche den jeweiligen Lizenzbedingungen zu entnehmen sind, keinesfalls jedoch über das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an der jeweiligen Software hinausgehend.

Zahlungen

Zahlungen sind ausschließlich in bare oder auf eines in den Fakturen genannte Konten zu leisten. Die Zahlung gilt erst mit Buchung auf unserem Konto mit dem dort angegebenen Wert als erfolgt. Sämtliche Forderungen unsererseits sind mit Rechnungsdatum sofort fällig, wenn nicht andere Konditionen im Einzelfall gewährt und auf der Rechnung vermerkt sind. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen als vereinbart. 
Tritt bei Ratenvereinbarung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, oder wird eine solche nachträglich bekannt, oder erfolgt eine fällige Zahlung ohne Mahnung nicht fristgerecht zur Gänze, so sind wir berechtigt die Zahlungsbedingungen zu ändern. Für die nicht oder nicht zur Gänze bezahlten Rechnungen entfällt der gesamte Rabatt und ist an uns zu bezahlen. In diesem Falle sind 12,5 % Zinsen p.a. ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Auch sind wir berechtigt weitere Liefer-, Wartungs- oder Servicetätigkeiten zur Gänze einzustellen und alle anderen offenen Forderungen, auch wenn sie noch nicht fällig werden, rückwirkend auf den Tag der Rechnung fällig zu stellen. Von allen fälligen Forderungen sind 12,5 % Zinsen p.a. vom Tage der Fälligkeit ohne Mahnung zu bezahlen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrage erwachsenden Verbindlichkeiten ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für beide Teile über alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrage ist das für die Sache zuständige Gericht in Graz. 

AGB  WARTUNGSVERTRAG

1. Laufzeit und Verrechnung

1.1 Laufzeit: Der Wartungsvertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit des Wartungsvertrages beginnt mit der ersten Rechnungslegung.
1.2 Zahlungsverzug: Das Entgelt ist jährlich im Vornhinein fällig und wird am Beginn eines jeden Vertragsjahres in Rechnung gestellt und ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu entrichten. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, wird die Sicherung der Daten (Cloud Backup) und laut Vertrag zu erbringende Support durch die Schnepf GmbH nach 10 Werktagen eingestellt.
1.3 Gültigkeit: Der Wartungsvertrag verlängert sich automatisch ins nächstfolgende Kalenderjahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrages (Gültigkeit bis 31.12. des jeweils aktuellen Jahres) eine schriftliche Kündigung per Post oder an unsere Email-Adresse office@schnepf.at eingegangen ist.
1.4 Bei Kündigung des Wartungsvertrages wird auch die Datensicherung (Cloud Backup) sofern diese bei Vertragsabschluss geordert eingestellt. Für die Datenübertragung hat der Kunde ein entsprechendes Speichermedium bereitzustellen, um die Daten aus dem Cloud Backup zu übertragen. Der Übertrag der Daten ist kostenpflichtig. Die Daten werden nach vollständiger Übertragung aus unserer Datenbank unwiderruflich gelöscht.

2. Geltung und Vertragsgegenstand

2.1 Alle Angebote der Schnepf GmbH sind grundsätzlich freibleibend und sind vom Kunden zu unterzeichnen. Der Vertrag zur Erbringung von Service- und Wartungsleistungen gilt als abgeschlossen, wenn Schnepf GmbH dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zum unterzeichneten Angebot übermittelt hat. Vom Kunden abgeänderte Bedingungen des Angebots werden nicht zum Vertragsinhalt, es sei denn diese werden von Schnepf GmbH in der Auftragsbestätigung oder sonst in Schriftform ausdrücklich bestätigt. Ebenso bedürfen Vertragsänderungen, Storni und sonstige Vereinbarungen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Schnepf GmbH.
2.2 Die Leistungskategorien EXKLUSIV WV, PREMIUM WV und BASIC WV sind im Anschluss zu diesen AGB WARTUNGSVERTRAG abschließend beschrieben.
2.3 Die Vertragsparteien kommen überein, dass Leistungen, welche nicht explizit in der jeweiligen Leistungskategorie genannt oder beschrieben sind, nicht vom Vertragsgegenstand umfasss und sohin nicht geschuldet sind. Klrastellend wird festgehalten, dass insbesondere die nachstehenden Leistungen bei keiner der Leistungskategorien umfasst sind:
- Umstellungen der Software auf ein anderes Hardwaresystem*
- Beratungen in allen Fragen des Einsatzes oder der Anwendung des Softwareproduktes*
- Erstellungen von Individuallprogrammen*
- Schulungen am Telefon und/oder über Fernwartung
- Erweiterung der Software nach speziellen Wünschen und Anforderungen des Kunden*
- Support und Auskünfte zu nicht bei Schnepf GmbH lizenzierter Sostware und Hardware*
- Soft- Hardwareumstellungen, die durch einen Wechsel der Runtime-Versionen oder des Entwicklungswerkzeuges notwendg werden
- Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, insbesondere durch eigenmächtig
  vorgenommene Modifikationen an der Software, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden*
- Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch Umweltbedingungen am der Hardware des Kunden, durch Fehler oder Nichtleistung der
  Stromversorgung, durch fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von Schnepf GmbH zu vertretende Einwirkungen verursacht werden*
- Entfernung von Computerviren, Malware, Trojaner oder sonstiger Schadsoftware*

* Diese Leistungen können kostenpflichtig bei Schnepf GmbH in Auftrag gegeben werden.

3. Vorraussetungen für eine Wartung und Pflichten des Kunden

3.1 Den Kunden treffen die nachstehenden Mitwirkungs- und sonstigen Pflichten, die Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die Schnepf GmbH sind:
3.2 Im Rahmen der Produkte EXKLUSIV WV, PREMIUM WV und BASIC WV werden dem Kunden jeweils die jüngste Softwareversion zur Verfügunggestellt. Sämtliche Leistungen dieses Vertrages beziehen sich auf diese jüngste Fassung der Software. Zu Vorversionen der Software werden keine Leistungen erbracht.
3.3 Eine von ETRON empfohlene Fernwartungssoftware ist nach erster Aufforderung durch die Schnepf GmbH vom Kunden auf eigene Kosten zu installieren.
3.4 Fehlermeldungen sind schriftlich an support@schnepf.at oder mündlich an die Telefonnummer 0316/82 11 57-0 mit Kundennummer zu erstatten. Der Kunde hat Fehler unverzüglich mitzuteilen und wird die Schnepf GmbH bei einer Fehlersuche sowie bei der Fehlerbeseitigung umfassend unterstützen. Hierzu gehört insbesondere, der Schnepf GmbH eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung zu übermitteln und der Schnepf GmbH auf erste Aufforderung hin sonstige Daten (z.B. Screenshots) und Protokolle (z.B. Fehlerprotokolle) vorzulegen bzw. zu übermitteln.
3.5 Der Kunde hat einen Systemverantwortlichen zu benennen, der Ansprechpartner von Schnepf GmbH in allen Fragen der Durchführung dieses Vertrages ist. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Systemverantwortliche sachkundig ist und Entscheidungen in Bezug auf diesen Vertrag selbst
treffen kann oder zeitnah veranlassen kann.
3.6 Eine Fehlerbeseitigung erfolgt im Rahmen der Fernwartung. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein nach dem jeweiligen Stand der Technik gesicherter Fernwartungszugriff eingerichtet wird und die Schnepf GmbH zumindest während der Wartungszeiten zur Verfügung steht. Des Weiteren hat der Kunde die für die Durchführung der Wartungsarbeiten erforderlichen technischen Einrichtungen wie Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleistungen funktionsbereit zu halten und der Schnepf GmbH in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung zu stellen.
3.7 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und zu prüfen und die Systemumgebung der Software ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.

4. Verzug und Gewährleistung

4.1 Die gesetzliche Mängelvermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Der Nachweis des Bestehens eines Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung obliegt daher jedenfalls dem Kunden. Eine Haftung von Schnepf GmbH für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen.
4.2 Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, werden von der Schnepf GmbH gegen Berechnung des jeweils aktuellen Stundenhonorars durchgeführt. Die Schnepf GmbH übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf Änderungen an der Lieferung bzw. den Dienstleistungen durch den Kunden selbst oder durch Dritte, unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen.
4.3 Die Schnepf GmbH haftet nicht für einen allfälligen Datenverlust sowie sonstige indirekte oder mittelbare Schäden, Begleit- oder Folgeschäden einschließlich Gewinnentgang, Umsatz- und Zinsverlust, Rechtsverfolgungskosten.

BASIC Wartung

1.  Wartung der von Schnepf lizenzierter Software, Produkt lt. Vertrag in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen
    Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion. (lt. Punkt 3.6 gegeben.)
2. Weitergabe von Softwareverbesserungen soweit sie die Standardversion betreffen.
3. Zugang zu Handbüchern (Kurzanleitungen) für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.
4. Zugang zur Schnepf Supportanfrage Tel.0316/82 11 57-0, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und Hilfestellung kostenpflichtig
    anzufordern.
5. Nutzung der Schnepf Support E-Mail-Adresse support@schnepf.at inkl. Kundennummer, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten und
    kostenpflichtig Hilfestellung anzufordern (steht nur Innerhalb der Geschäftszeiten zu Verfügung).
6. Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice Tel.0316/ 82 11 57-888, außerhalb der Supportzeiten siehe Hotline-Zeiten
    unter www.schnepf.at . Eine Bereitstellungsgebühr pro Anruf laut Ansage wird verrechnet.

PREMIUM Wartung

1.   Wartung der von Schnepf lizenzierter Software, Produkt lt. Vertrag in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen
     Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion. (lt. Punkt 3.6 gegeben.)
2.  Weitergabe von Softwareverbesserungen soweit sie die Standardversion betreffen.
3.  Zugang zu Handbüchern (Kurzanleitungen) für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.
4.  Zugang zur Schnepf Supportanfrage Tel.0316/82 11 57-0 um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten um Hilfestellung anzufordern, die nicht
     den Charakter einer Schulung oder lt. Punkt 3.2 hat (Innerhalb der Geschäftszeiten) kostenlos.
5.  Nutzung der Schnepf Support E-Mail-Adresse support@schnepf.at inkl. Kundennummer, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten um
     Hilfestellung anzufordern (steht nur Innerhalb der Geschäftszeiten zu Verfügung).
6.  Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice Tel.0316/ 82 11 57-888, außerhalb der Supportzeiten siehe Hotline-Zeiten
     unter www.schnepf.at . Eine Bereitstellungsgebühr pro Anruf laut Ansage wird verrechnet.
7.   Aufnahme der Anfrage in ein Ticketsystem inkl. Analyse und priorisierte Bearbeitung innerhalb der Supportzeiten.

EXKLUSIV Wartung

1.  Wartung der von Schnepf GmbH lizenzierter Software, Produkt lt. Vertrag in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch
    notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion. (lt. Punkt 3.6 gegeben.)
2. Weitergabe von Softwareverbesserungen soweit sie die Standardversion betreffen.
3. Zugang zu Handbüchern (Kurzanleitungen) für eine schnelle Selbsthilfe oder Weiterbildung.
4. Zugang zur Schnepf Supportanfrage Tel.0316/82 11 57-0 um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten um Hilfestellung anzufordern, die nicht
    den Charakter einer Schulung oder lt. Punkt 3.2 hat (Innerhalb der Geschäftszeiten) kostenlos.
5. Nutzung der Schnepf Support E-Mail-Adresse support@schnepf.at inkl. Kundennummer, um direkt mit dem Support in Kontakt zu treten um
    Hilfestellung anzufordern (steht nur Innerhalb der Geschäftszeiten zu Verfügung).
6. Nutzung des kostenpflichtigen Notfallsupports mittels Rückrufservice Tel.0316/ 82 11 57-888, außerhalb der Supportzeiten siehe Hotline-Zeiten
    unter www.schnepf.at . Eine Bereitstellungsgebühr pro Anruf laut Ansage wird verrechnet.
7.  Aufnahme der Anfrage in ein Ticketsystem inkl. Analyse und priorisierte Bearbeitung innerhalb der Supportzeiten.
8. Kostenlose Ersatzteile oder gleichwertige Hardware inkl. der Arbeitszeit (für jene Hardware die im Vertrag schriftlich festgehalten) wenn nicht
    durch Dritte oder durch höhere Gewalt (Blitzschäden, Überspannung, Wasserschaden, Vandalismus) beschädigt wurde.
9. KFZ An- und Abfahrten kostenlos (Wenn diese nicht im Zusammenhang von Fremdverschulden bzw. dritter oder durch höhere Gewalt
    (Blitzschäden, Überspannung, Wasserschaden, Vandalismus steht).

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrage erwachsenden Verbindlichkeiten ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für beide Teile über alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrage ist das für die Sache zuständige Gericht in Graz. 
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